Unsere Richtlinien

Richtlinien Gaudii 

Geltung 

Gaudii (nachfolgend: “der Verein”) ist ein Verein gemäss ZGB, Art. 60 – 79. Um das Angebot vom Verein nutzen zu können, müssen diese Richtlinien akzeptiert werden. Die hier dargelegten Richtlinien sind integraler Bestandteil einer Vereinsmitgliedschaft und gelten daher verbindlich für alle Vereinsmitglieder.  

Angebot 

Der Verein fördert die Leihe von Gesellschaftsspiele und Spielwaren zwischen Vereinsmitgliedern. Alle zwei Wochen plant der Verein eine Tour durch Zürich und bringt die Spiele vorbei. Nach zwei Wochen holt der Verein die Spiele wieder ab und bringt sie den Besitzern zurück. Der Verein achtet auf einen lokalen Tausch der Waren. Der Verein ist nach bestem Wissen und Gewissen bestrebt eine erfolgreiche Übergabe zu ermöglichen, kann diese jedoch nicht in jedem Fall garantieren.  

Annahme 

  • Mit dem Setzen eines Häkchens bei der Erstellung des Website-Profils und dem Einbezahlen des Mitgliederbeitrags und des Depots gelten die hier dargelegten Richtlinien als angenommen und akzeptiert. Das gilt auch, wenn die Mitgliedschaftsanfrage dem Verein per Mail zugesendet wird. 
  • Zuwiderhandlungen können gemäss Punkt 10 von dem Verein sanktioniert werden. 

Frist zur Leistungserbringung 

  • Die Verleihdauer beträgt immer zwei Wochen. 
  • Es wird davon ausgegangen, dass die Spiele per sofort verfügbar sind. Ansonsten muss das bei der Suche proaktiv angegeben werden.  
  • Wenn ein Spiel länger als zwei Wochen ausgeliehen werden kann, muss das per Mail von den Mitgliedern proaktiv kommuniziert werden. Verleiher und Ausleiher müssen das zur Kenntnis genommen und ihr Einverständnis gegeben haben. 

Verzug

  • Die nachweisbare, unentschuldigte Nichteinhaltung von vereinbarten Fristen durch die Vereinsmitglieder kann von dem Verein mit dem Einzug des geleisteten Depots von 50 Schweizer Franken sanktioniert werden. 
  • Die nachweisbare, unentschuldigte und wiederholte Nichteinhaltung von vereinbarten Fristen durch die Vereinsmitglieder kann von dem Verein mit dem sofortigen Vereinsausschluss sanktioniert werden.      

Erfüllungsort und Gefahrenübergang

  • Der Verein achtet in seiner Vermittlungstätigkeit auf einen lokalen Austausch der Spiele und Spielwaren.  
  • Der Verein Gaudii legt das gesuchte Spiel in den Milchkasten, bzw. holt das Spiel auch dort wieder ab. Sollte der Milchkasten nicht öffentlich zugänglich sein, so muss das Mitglied dem Verein proaktiv einen anderen öffentlich zugänglichen Ort nennen. Ansonsten kann das Spiel nicht abgeholt bzw. gebracht werden. 

Mitgliederbeitrag und Informationspflicht – (gemäss Statuten) 

  • Jede in der Schweiz ansässige, natürliche Person kann auf der Vereinswebsite www.gaudii.ch Mitglied werden. 
  • Das Mindestalter für Mitglieder beträgt 18 Jahre. 
  • Der jährliche Mitgliederbeitrag beträgt 50 Schweizer Franken und wird vorschüssig bezahlt. 
  • Der monatliche Mitgliederbeitrag beträgt 5 Schweizer Franken und wird vorschüssig bezahlt.  
  • Das Depot beträgt 50 Schweizer Franken und muss in jedem Fall geleistet werden.  
  • Wenn man per Mail Mitglied wird, dann stimmt man eine Jahresmitgliedschaft zu. 
  • Wenn man sich mit dem Onlinetool anmeldet, kann man selber aussuchen, ob man eine Montags- oder Jahresmitgliedschaft abschliessen möchte. 
  • Mitglieder, die bewusst falsche Angaben zu ihrer Person machen, werden von der Vereinsmitgliedschaft ausgeschlossen. 
  • Von Mitgliedern, die ihre Mitgliederbeiträge nicht bezahlen, wird das Depot eingezogen. Erfolgt danach nicht die zeitnahe Einzahlung des Depots und des Mitgliederbeitrags ergibt sich der Ausschluss aus dem Verein. 
  • Wenn der Verein Gaudii empfohlen wird, dann bekommt das bestehende Mitglied 20 Schweizer Franken zurückerstattet.  
  • Bei der Anmeldung muss das neue Mitglied den Namen vom bestehenden Mitglied zwingend angeben. Wenn das nicht gemacht wird, dann erlischt die Möglichkeit von dem Verdienst der 20 Schweizer Franken. Das Angebot gilt nur beim Abschluss einer Jahresmitgliedschaften.

Gewährleistung

  • Beim Austausch oder der Rückgabe von mangelhaften Spielen und Spielwaren, obliegt es den Mitgliedern diese Mängel zu beweisen. Die Mängel beziehen sich hier und nachfolgend auf die Qualität und die Vollständigkeit der Spiele und Spielwaren. 
  • Mitgliedern, die erwiesenermassen mangelhafte Spiele und Spielwaren tauschen, kann der Verein das Depot einziehen. 
  • Mitglieder, die erwiesenermassen und wiederholt mangelhafte Spiele tauschen, kann der Verein per sofort vom Vereinsangebot und damit von der Mitgliedschaft ausschliessen. 
  • Mitglieder, die wiederholt Ziel von nachgewiesenen oder nicht nachgewiesenen Beschwerden sind, können von dem Verein durch Einzug des geleisteten Depots oder durch Vereinsausschluss sanktioniert werden. 
  • Wird der Mitgliederbeitrag nicht bezahlt, erfolgt zuerst der Einzug des Depots. Geht danach der Betrag für das Depot und den Mitgliederbeitrag nicht auf das Vereins Konto ein, wird das Mitglied aus dem Verein ausgeschlossen. 
  • Für ausgeschlossene Mitglieder erlischt jeder Anspruch auf die Nutzung des Vereinsangebots per sofort. 
  • Der Verein stellt einen Garantieschein zur Verfügung. Die Nutzung von dem Garantieschen ist freiwillig wird aber empfohlen.  

Haftungsausschluss

  • Der Verein übernimmt keinerlei Haftung für die, durch das Verhalten von Mitgliedern, entstandenen Schäden bei Transaktionen über die Vereinsplattformen. Der Verein kann jedoch Massnahmen gemäss Punkt 10 einleiten, wenn Beweise vorliegen.       
  • Der Verein übernimmt keinerlei Haftung für den vollständigen Erhalt oder die Qualität der Spiele und Spielwaren für die Leiher der Plattform. 
  • Der Verein übernimmt keinerlei Haftung für die Vollständigkeit oder die Veränderung der Qualität der Spiele und Spielwaren beim Rückerhalt für die Verleiher der Plattform. 
  • Der Verein übernimmt keinerlei Haftung für die Rechtzeitigkeit und die Vollständigkeit des Austauschs der Spiele. 
  • Der Verein gibt keinerlei Garantie, dass alle Suchanfragen tatsächlich und rechtzeitig vermittelt werden können. Der Verein übernimmt keinerlei Haftung bei entstandenen Schäden aufgrund eines Nichtzustandekommens einer Vermittlung.    

Vereinsaustritt – (gemäss Statuten) 

  • Bei der Jahresmitgliedschaft ist der Vereinsaustritt jederzeit möglich, mit Ausnahme des letzten Monats der laufenden Mitgliedschaft. Die Nutzung des Angebots ist bis zum Vereinsaustritt möglich. Falls der Austritt im letzten Monat der Mitgliedschaft erfolgt, ist der Mitgliederbeitrag auf Ende Monat weiterhin fällig. Wird dieser vom Mitglied nicht geleistet kann wird der Verein das geleistete Depot einziehen. 
  • Bei der Monatsmitgliedschaft ist der Vereinsaustritt jederzeit möglich. Die Nutzung des Angebots ist bis zum Datum des Vereinsaustritts möglich. 

Gerichtsstand

  • Ausschliesslicher Gerichtsstand für Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Richtlinien ist Zürich. 

Änderung der Richtlinien 

  • Der Verein behält sich vor, diese Richtlinien jederzeit zu ändern. 

Anwendbares Recht 

  • Auf alle Tätigkeiten des Vereins ist Schweizer Recht anwendbar. 

Ergänzung Juristische Personen

Für juristische Personen hat der Verein eine Spielbox entwickelt. Sie soll dazu beitragen, dass im Arbeitsalltag Pausen zur aktiven Erholung genutzt und der Zusammenhalt gefördert werden kann.

Um von diesem Angebot profitieren zu können, müssen die juristischen Personen Mitglied beim Verein Gaudii werden. Mitglied kann man per Mail werden.

In der Mail müssen die folgenden Punkte aufgeführt sein:

  • Name der juristischen Person
  • Adresse der juristischen Person
  • Ansprechperson für den Verein Gaudii
  • Kontaktdaten der Ansprechperson
  • Rechnungsadresse
  • In welchem Rhythmus werden die Spiele ausgetauscht

Der monatliche Mitgliederbeitrag beläuft sich auf CHF 50. Das Depot beläuft sich ebenfalls auf CHF 50 und wird einmalig eingezahlt. Die Beiträge werden per Rechnung bezahlt.

In einem Vorgespräch werden die Bedürfnisse der Unternehmen erfragt. Die Box wird darauf aufbauend erstellt und an das Unternehmen geliefert. Die Spiele in der Box haben einen Gesamtwert von maximal CHF 50. Es finden sich Einzelspiele und Gesellschaftsspiele in der Box. Wie viele Gesellschaftsspiele und Einzelspiele in der Box zu finden sein werden, wird ebenfalls im Vorgespräch definiert.

Bei Bedarf werden die Gesellschaftsspiele und Einzelspiele regelmässig ausgetauscht. Das hängt von den Bedürfnissen der juristischen Personen ab. Aus diesem Grund wird das in den Richtlinien nicht genauer definiert.

Die Spiele werden in einem einwandfreien Zustand an die juristischen Personen geliefert. Ein Garantieschein wird bei Bedarf im Vorfeld erstellt und vom Vorstand des Verein Gaudii unterschrieben. Sollten die Spiele beschädigt oder unvollständig zurückgegeben werden, wird das Depot eingezogen. Das Depot muss wieder einbezahlt werden, um weiterhin Mitglied beim Verein Gaudii bleiben zu können.

Der Vereinsaustritt ist jederzeit möglich. Bereits bezahlte Mitgliedschaften werden nicht zurückerstattet.

Der Ablauf der Mitgliedschaft für juristische Personen sieht folgendermassen aus:

  • Kontaktaufnahme mit dem Verein für ein Vorgespräch
  • Vorgespräch und Festlegen der Spiele
  • Die Mitgliedschaft wird dem Verein per Mail zugesendet
  • Erste Monatsmitgliedschaft und Depot wird überwiesen
  • Box wird geliefert
  • Austausch der Spiele im besprochenen Rhythmus