Unsere Richtlinien
Richtlinien Gaudii
(Stand: 25.05.2024)
Geltung
Gaudii (nachfolgend: “der Verein”) ist ein Verein gemäss ZGB, Art. 60 – 79. Um das Angebot vom Verein nutzen zu können müssen diese Richtlinien akzeptiert werden. Die hier dargelegten Richtlinien sind integraler Bestandteil einer Vereinsmitgliedschaft und gelten daher verbindlich für alle Vereinsmitglieder.
Mitglieder
Der Vorstand entscheidet, wann und wie viele neue Aktivmitglieder in den Verein aufgenommen werden. Aktivmitglieder des Vereins können natürliche Personen, Personengesellschaften und juristische Personen werden. Die Anmeldung zur Aktivmitgliedschaft hat schriftlich an den Vorstand zu erfolgen, der über die Aufnahme endgültig entscheidet.
Passivmitglieder des Vereins können natürliche Personen, Personengesellschaften und juristische Personen werden. Passivmitglieder haben kein Stimmrecht. Sie nutzen lediglich das Angebot des Vereins. Die Passivmitgliedschaft beginnt ab dem Eingang des Mitgliederbeitrags auf dem Firmenkonto des Vereins Gaudii.
Angebot
Die Passivmitglieder vom Verein Gaudii profitieren von folgenden Angeboten:
Spielabo: Das Spielabo ist ein Angebot, bei dem alle zwei Monate drei gebrauchte Gesellschaftsspiele dem Mitglied geliefert werden. Nach Ablauf der zwei Monate werden drei neue Gesellschaftsspiele geliefert und die drei vorherigen Gesellschaftsspiele werden wieder mitgenommen. Der Austausch erfolgt über den Milchkasten. Eine Ausnahme bildet hier die erste Lieferung der Spiele. Hier wird eine Box (gebrandet durch Gaudii) persönlich übergeben. Die Box dient als Aufbewahrungsort der Gesellschaftsspiele im Haushalt der Mitglieder und muss nicht retourniert werden.
Die Lieferung erfolgt nach einem fix festgelegten Plan, welcher auf der Website des Vereins einsehbar ist.
Spielsharing: Hier können die Mitglieder einzelne Gesellschaftsspiele ausleihen. Wie beim Spielabo bleiben die Spiele zwei Monate bei den Mitgliedern und werden dann wieder abgeholt. Der Austausch erfolgt ausschliesslich über den Milchkasten.
Schnitzeljagd: Gaudii erarbeitet laufend Schnitzeljagden durch die verschiedenen Quartiere der Stadt Zürich.
Spielabende: Der Verein Gaudii unterstützt die Mitglieder dabei Spielabende zu veranstalten. Zu diesem Zweck kommuniziert der Verein die Veranstaltungsdaten auf den eigenen Plattformen und Social Media. Persönliche Daten der Veranstalter werden, mit Ausnahme der Emailadresse und des Namens, nicht durch Gaudii weitergegeben.
Ein Newsletter wird alle zwei Monate versendet und informiert die Mitglieder über Neuigkeiten vom Verein, gibt eine Spielempfehlung ab und hat auch ein kleines Rätsel. Die Mitglieder, egal welche Mitgliedschaft, erhalten diesen Newsletter. Nur mit einem Mail an info@gaudii.ch kann man sich von dem Newsletter jederzeit abmelden.
Annahme
- Mit dem Setzen eines Häkchens bei der Anmeldung gelten die hier dargelegten Richtlinien als angenommen und akzeptiert.
- Man ist erst Mitglied vom Verein Gaudii wenn der Mitgliederbeitrag (und das Depot) auf dem Bankkonto gutgeschrieben wird.
- Zuwiderhandlungen können gemäss Punkt 10 von dem Verein sanktioniert werden.
Verzug
- Beim Verein Gaudii werden nur vollständige und optisch ansprechende Spiele verliehen. Es kann sein, dass Gebrauchsspuren ersichtlich sind. Sollten die Spiele nicht vollständig und/oder optisch ansprechend zurückkommen, kann das Depots eingezogen werden.
- Die Mitglieder verpflichten sich sorgfältig mit den Gesellschaftsspielen umzugehen.
- Der Vorstand kann jederzeit begründet Vereinsmitglieder ausschliessen, die sich nicht an die Richtlinien vom Verein Gaudii halten, oder den Verein Gaudii anderweitig schädigen.
- Wenn Schäden an Spielen entstehen müssen diese proaktiv von den Mitgliedern gemeldet werden. Der Verein Gaudii prüft die Schäden und entschiedet dann, ob das Spiel ersetzt werden muss, oder weiter in Gebrauch ist. Sollte das Spiel nicht wieder in Gebrauch genommen werden, dann kann das Depot ganz oder teilweise eingezogen werden.
- Wenn Teile des Spiels verloren gehen, prüft der Verein Gaudii, ob diese Teile ersetzt werden können. Sollte es keine Ersatzteile geben, dann kann ein Teil oder das ganze Depot eingezogen werden.
- Wenn ein Teil oder das gesamte Depot aufgebraucht ist, dann muss es unverzüglich wieder einbezahlt werden, damit man weiterhin Mitglied beim Verein Gaudii bleibt.
Erfüllungsort und Gefahrenübergang
- Der Verein garantiert eine pünktliche, vollständige Lieferung an die genannte Adresse und an den genannten Ort innerhalb der Stadt Zürich.
- Wenn der Ort nicht, wie angegeben, frei zugänglich ist, dann werden die Spiele wieder mitgenommen und erst beim nächsten Lieferdatum ausgeliefert.
- Die Mitglieder müssen die Spiele an dem besagten Tag vor 09:00 Uhr in den Milchkasten legen. Wenn sie nicht vorgefunden werden, werden auch keine Spiele ausgetauscht.
- Die Lieferdaten sind verbindlich. Ausgeliefert wird ganztags ab spätestens 09:00 Uhr.
Mitgliederbeitrag und Informationspflicht – (gemäss Statuten)
- Jede in der Schweiz ansässige Person kann auf der Vereinswebsite www.gaudii.ch Mitglied werden.
- Das Mindestalter für Mitglieder beträgt 18 Jahre.
- Der jährliche Mitgliederbeitrag beträgt 50 Schweizer Franken und wird vorschüssig bezahlt.
- Der monatliche Mitgliederbeitrag beträgt 15 Schweizer Franken und wird vorschüssig bezahlt.
- Das Depot beträgt 120 Schweizer Franken beim Spielabo und muss in jedem Fall geleistet werden
- Das Depot beträgt 50 Schweizer Franken beim Spielsharing und muss erst einbezahlt werden, wenn die Sharing Plattform genutzt wird.
- Der Verein stützt sich auf ZGB Art. 60
- Mitglieder, die bewusst falsche Angaben zu ihrer Person machen, werden von der Vereinsmitgliedschaft ausgeschlossen.
- Von Mitgliedern, die ihre Mitgliederbeiträge nicht bezahlen, wird das Depot anteilsmässig eingezogen. Erfolgt danach nicht die zeitnahe Einzahlung des Depots und des Mitgliederbeitrags ergibt sich der Ausschluss aus dem Verein.
Haftungsausschluss
- Der Verein Gaudii haftet nicht für Transportschäden.
- Der Verein Gaudii haftet nicht für entstandene Schäden beim Gebrauch der Spiele (Sachschäden, Personenschäden).
Vereinsaustritt – (gemäss Statuten)
- Passivmitglieder können die Mitgliedschaft jeweils auf Ende des nächsten Monats kündigen. Die Nutzung des Angebots läuft aus, wenn die nächste Zahlung für den Mitgliederbeitrag fällig wäre.
- Alle Mitglieder (Aktiv- oder Passivmitglieder) können durch Mehrheitsbeschluss des Vorstands ausgeschlossen werden, wenn sie gegen die Bestimmungen der Statuten oder gegen die Ziele des Vereins verstosen.
Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand für Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Richtlinien ist Zürich.
Änderung der Richtlinien
Der Verein behält sich vor, diese Richtlinien jederzeit zu ändern.
Anwendbares Recht
Auf alle Tätigkeiten des Vereins ist Schweizer Recht anwendbar